Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt und in gutem Pflege- und Erhaltungszustand ?
Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin…..

Oldtimergutachten

Das Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO umfasst immer eine Fahrzeuguntersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und zusätzlich einer Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustandes und der Originalität eines Fahrzeugs.

Was wird bei einem Oldtimergutachten gemäß §23 überprüft?

Das Fahrzeug muss ihrer Nutzung entsprechend gepflegt und in ihren Hauptgruppen weitestgehend dem Original entsprechen, wobei zeitgenössische Änderungen und Änderungen die nachweislich mindestens vor 30 Jahren durchgeführt worden sind, durchaus zulässig sein können.

Zu den Hauptgruppen gehören:

Aufbau/Karosserie

Rahmen/Fahrwerk Motor/Antrieb Bremsanlage
Lenkung Räder/Reifen elektrische Anlage

Fahrzeuginnenraum

Vorteile eines historischen Fahrzeugs (Oldtimer)

Konnte eine positive Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO an Ihrem Fahrzeug durchgeführt werden, sind Sie zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens berechtigt. Dies sichert in den meisten Fällen finanzielle Vorteile im Unterhalt durch einen pauschalen Kfz-Steuerbetrag.

Die GTÜ mbH

Das Ingenieurbüro Kungel Berlin ist Vertragspartner der GTÜ mbH. Die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist neben DEKRA, TÜV Rheinland, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Thüringen, TÜV Hanse, TÜV Hessen, TÜV Saarland, FSP und KÜS eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation gemäß Anlage VIIIb zur StVZO.

In Namen und Rechnung der GTÜ sind wir als Prüfingenieure somit berechtigt die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Fahrzeug Hauptuntersuchung an unserer GTÜ Prüfstelle in Berlin Treptow – Köpenick oder in einer unserer Partner Werkstätten (Prüfstützpunkten) in Berlin und Brandenburg durchzuführen.