Schnell und zuverlässig an der Kfz Prüfstelle Schöneweide erledigt!

Ist für Ihre nachträglich durchgeführte technische Änderung am Fahrzeug eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO erforderlich oder gewünscht? Dann kontaktieren Sie uns ! An unserer KFZ Prüfstelle Schöneweide gibt es meistens am gleichen Tag einen Termin.

Änderungsabnahme nach §19(3)

Das Verlangen nach einer technischen Änderung am Fahrzeug ist bei manchen Fahrzeugbesitzern sehr hoch. Verständlich. Denn jeder von uns ist ein Individuum, der auch sein Fahrzeug so individuell wie möglich gestalten will.

Oft führt jedoch eine technische Änderung am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Um Ärger zu ersparen und um Sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug immer noch den Sicherheitsstandards der Betriebserlaubnis des Herstellers entspricht, wird eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO gefordert. Hier wird überprüft, ob der im Gutachten aufgeführte Verwendungsbereich und die mitgehenden Auflagen erfüllt werden und somit keine Gefährdung des Straßenverkehrs durch die Veränderung am Fahrzeug entsteht.

Wann braucht man eine Änderungsabnahme?

Technische Änderungen dürfen nicht nach Belieben an einem Fahrzeug vorgenommen werden. Das Bauteil muss genehmigt und auf Zulässigkeit geprüft worden sein. Diese Überprüfungen werden aufwendig in Gutachten zusammengefasst, wo beschrieben wird, welche Auflagen und Kriterien das Fahrzeug und das Bauteil erfüllen müssen, um verbaut werden zu können, ohne, dass Ihr Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert.

In solchen Teilegutachten steht dann auch immer genau, ob eine Änderungsabnahme notwendig ist oder nicht. Ist der Einbau abnahmepflichtig, dann ist diese auch schnellstmöglich durchzuführen!

Ist die Abnahme nicht erforderlich, so ist das Teilegutachten immer mitzuführen und auf Verlangen (z.B. bei der Hauptuntersuchung oder Polizeikontrolle) zur Überprüfung vorzulegen.

Sie haben als Fahrzeughalter in diesem Fall, wie auch bei Bauteilen mit einer ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis), die Möglichkeit eine freiwillige Änderungsabnahme durchzuführen. Dies erspart Ihnen das Mitführen der Papiere nach Berichtigung der Zulassungsdokumente.

Was muss ich zur Änderungsabnahme mitbringen?

Die GTÜ mbH

Das Ingenieurbüro Kungel Berlin ist Vertragspartner der GTÜ mbH. Die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist neben DEKRA, TÜV Rheinland, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Thüringen, TÜV Hanse, TÜV Hessen, TÜV Saarland, FSP und KÜS eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation gemäß Anlage VIIIb zur StVZO.

In Namen und Rechnung der GTÜ sind wir als Prüfingenieure somit berechtigt die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Fahrzeug Hauptuntersuchung an unserer GTÜ Prüfstelle in Berlin Treptow – Köpenick oder in einer unserer Partner Werkstätten (Prüfstützpunkten) in Berlin und Brandenburg durchzuführen.