Änderungsabnahmen §19(3) StVZO an der GTÜ-Prüfstelle Schöneweide
In unserer GTÜ-Kfz-Prüfstelle in Berlin-Schöneweide (Treptow-Köpenick) prüfen wir
Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO fachgerecht und zügig – in der Regel
ohne Termin und mit kurzen Wartezeiten.
Wir gleichen Teilegutachten/ABE/ECE mit Ihrem Umbau ab, prüfen Verwendungsbereich & Auflagen,
die fachgerechte Montage sowie Verkehrssicherheit, Abgas- und
Geräuschverhalten. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung zur Eintragung
bei der Zulassungsstelle.
Typische Umbauten
- Fahrwerk/Federn, Tieferlegung
- Rad-/Reifenkombinationen außerhalb CoC/ABE
- Bremsen & Lenkung
- Abgasanlage/Leistungsänderungen
- Beleuchtung/Light-Upgrades
Bitte mitbringen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Teilegutachten/ABE/ECE, ggf. CoC/Herstellerfreigaben
- Personalausweis, optional Montagebestätigung/Rechnungen
Unsicher, ob abnahmepflichtig?
Wir sagen Ihnen, ob Änderungsabnahme nötig ist
oder das Mitführen der Unterlagen genügt.
Änderungsabnahme §19(3) StVZO – offiziell & zügig
Eintragung nach Fahrzeugumbau – rechtssicher in Berlin-Schöneweide
Schnell und zuverlässig an der Kfz Prüfstelle Schöneweide erledigt!
Ist für Ihre nachträglich durchgeführte technische Änderung am Fahrzeug eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO erforderlich oder gewünscht? Dann kontaktieren Sie uns ! An unserer KFZ Prüfstelle Schöneweide gibt es meistens am gleichen Tag einen Termin.
Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO
Der Wunsch nach einem individuellen Fahrzeug ist verständlich – viele Umbauten können jedoch die
Betriebserlaubnis beeinflussen. Damit Ihr Fahrzeug rechtssicher unterwegs bleibt,
ist nach §19(3) StVZO eine Änderungsabnahme erforderlich, sobald Auflagen aus
Teilegutachten/ABE/ECE dies vorsehen oder sicherheitsrelevante Systeme betroffen sind.
Im Rahmen der Abnahme prüfen wir, ob Verwendungsbereich und Auflagen eingehalten werden, der
Einbau fachgerecht erfolgt ist und Verkehrssicherheit sowie
Abgas-/Geräuschverhalten den Vorgaben entsprechen. Sind alle Kriterien erfüllt, erhalten Sie die
Bescheinigung zur Eintragung bzw. zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
- Abgleich mit Teilegutachten/ABE/ECE (Verwendungsbereich & Auflagen)
- Prüfung von Montage/Freigängigkeit und betroffenen Systemen
- Bewertung von Verkehrssicherheit, Abgas und Geräusch
- Ausstellung der Bescheinigung für Eintragung/Zulassungsstelle
Berlin-Schöneweide (Treptow-Köpenick): Änderungsabnahme zeitnah, in der Regel ohne Termin.
030 28659393 oder
Termin anfragen.
Mehr dazu, wann eine Änderungsabnahme erforderlich ist.
Wann braucht man eine Änderungsabnahme?
Technische Änderungen dürfen nicht beliebig am Fahrzeug vorgenommen werden. Bauteile müssen
zugelassen sein und die Zulässigkeit muss nachgewiesen werden – etwa durch
Teilegutachten, ABE oder ECE/EG-Genehmigungen.
Diese Dokumente enthalten auch die Auflagen, damit die Betriebserlaubnis erhalten bleibt.
Abnahmepflicht nach §19(3) StVZO
- Im Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme ausdrücklich gefordert.
- Die Änderung beeinflusst Verkehrssicherheit, Abgas-/Geräuschverhalten oder die Fahrzeugart
(z. B. Fahrwerk/Federn, Rad-/Reifenkombinationen außerhalb CoC/ABE, Bremsen, Lenkung, Abgasanlage/Leistungsänderung, Beleuchtung).
Wann reicht Mitführen der Unterlagen?
Legen ABE oder ECE eindeutig fest, dass keine Eintragung erforderlich ist und
alle Auflagen eingehalten werden, genügt das Mitführen der Papiere. Auf Verlangen – etwa bei der
Hauptuntersuchung oder Polizeikontrolle – sind sie vorzuzeigen.
Freiwillige Änderungsabnahme
Auch ohne Pflicht können Sie eine freiwillige Abnahme durchführen lassen. Nach
Berichtigung der Zulassungsdokumente entfällt das Mitführen der ABE – praktisch für Kontrollen, HU und Versicherung.
Fragen zu Ihrem Umbau? Bringen Sie Teilegutachten/ABE/ECE mit –
wir prüfen, ob eine Änderungsabnahme nötig ist und was einzutragen ist.
Berlin-Schöneweide (Treptow-Köpenick): Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO –
030 28659393 oder
Termin anfragen.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Auflagen im Gutachten/ABE sowie die StVZO.
ungsdokumente.
Was muss ich zur Änderungsabnahme mitbringen?
Die GTÜ mbH – Amtliche Fahrzeugprüfungen mit dem Ingenieurbüro KUNGEL
Das Ingenieurbüro KUNGEL in Berlin ist Vertragspartner der GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.
Die GTÜ ist – neben DEKRA, TÜV Rheinland, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Thüringen, TÜV Hanse, TÜV Hessen, TÜV Saarland, FSP und KÜS –
eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (aaÜO) gemäß Anlage VIIIb zur StVZO.
Unsere Prüfingenieure sind im Namen und auf Rechnung der GTÜ berechtigt, die
gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO durchzuführen –
an unserer GTÜ-Kfz-Prüfstelle in Berlin Treptow-Köpenick (Schöneweide) sowie in
ausgewählten Partnerwerkstätten/Prüfstützpunkten in Berlin und Brandenburg.
Kurze Wartezeiten, in der Regel ohne Termin. Details zu Ablauf und Gebühren erhalten Sie
direkt bei uns.